Vorgaben zur Wiederaufnahme des Rehasports und des Vereinssports beim Seniorensport- und Förderverein Bruchköbel
Die Zielgruppe des ärztlich verordneten Rehabilitationssports zählt in großen Teilen zu einer Risikogruppe (z. B. durch chronische Erkrankungen und/oder höheres Alter). Das gleiche gilt auch für
alle Nicht-Reha-Kurse. Aus diesem Grund hat der Deutsche Behindertensportverband e.V. die folgenden Empfehlungen für die Wiederaufnahme von Rehabilitationssportangeboten nach Lockerung der
Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen entwickelt. Der Sespo übernimmt diese Empfehlungen als Vorgaben für alle Übungsleiter*innen, Teilnehmer*innen. Zu beachten sind die folgenden 10 Leitplanken
des DOSB:
• Distanzregeln einhalten
• Körperkontakte müssen unterbleiben
• Mit Freiluftaktivitäten starten
• Hygieneregeln einhalten
• Vereinsheime und Umkleiden bleiben geschlossen
• Fahrgemeinschaften vorübergehend aussetzen
• Veranstaltungen und Wettbewerbe unterlassen
• Trainingsgruppen verkleinern
• Angehörige von Risikogruppen besonders schützen
• Risiken in allen Bereichen minimieren
Allgemein zu beachten
• Die Teilnehmer*innen sollten vor Wiederbeginn ihren Arzt konsultieren, um abzuklären, ob eine Teilnahme am Sportbetrieb des Sespo risikofrei ist.
• Die Teilnehmer*innen unterschreiben eine Einwilligungserklärung mit Risikobeschreibung, Hinweisen zu Restrisiko und Weisungsbefugnis, die vom Übungsleiters*in eingeholt wird.
• Die sportliche Ausübung muss kontaktfrei bleiben (lt. Stadt Bruchköbel)
.
• Pro Teilnehmer*in müssen verpflichtend 5 m2 (~ 2,25 x 2,25 m) Raum für die Übungseinheit festgelegt werden. Dadurch kann der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden. Die Gruppengröße ist
entsprechend der Hallengröße anzupassen. Ggf. müssen die Gruppen geteilt werden.
• Es ist ausreichend Zeit zwischen den einzelnen Gruppen einzuplanen, um Begegnungen der Teilnehmer*innen zu vermeiden. Lt. Stadt Bruchköbel dürfen keine Warteschlagen entstehen
• Nach Möglichkeit sollen unterschiedliche Ein- und Ausgänge genutzt und “Einbahnstraßenregelungen” für die Laufrichtungen eingerichtet werden
• Übungsräume und Toiletten sind durch die Übungsleiter fachgerecht zu reinigen (u.a. Desinfektion von Wasserhähnen, Türklinken), bei den Desinfektions-maßnahmen sind Einmalhandschuhe zu
tragen.
Umkleidekabinen, Dusch- und Waschräume sowie Gemeinschaftsräumlichkeiten bleiben lt. der Stadt Bruchköbel geschlossen. Nur die Toiletten sind begehbar, müssen aber vor und nach Benutzung
desinfiziert werden.
• Möglichkeiten zur Händedesinfektion sowie Einmaltücher werden vom Verein gestellt.
• Vor Betreten des Übungsraumes müssen Übungsleiter*innen und Teilnehmer*innen zwingend die Hände desinfizieren
• Verwendete Materialien (z.B. Hocker) müssen vor jeder Übungsstunde mittels Wischdesinfektion (NICHT Sprühdesinfektion!) desinfiziert werden
• Materialien müssen entsprechend der Wirksamkeit der Reinigungsmöglichkeiten ausgewählt werden
• Es ist zu prüfen, ob Teilnehmer*innen eigene Materialien und Alltagsgegen-stände (z.B. Trinkflaschen, Getränketetrapacks) als Gewichtstücke nutzen können
• Übungsraum muss vor und nach jeder Gruppe gut gelüftet werden, Aufenthalt im Übungsraum soll auf die Übungsstunde beschränkt sein
• Bei Vorliegen von Symptomen wie z.B. Fieber, Husten, Schnupfen und/oder grippeähnlichen Symptomen dürfen Übungsleiter*innen bzw. Teilnehmer*innen nicht an der Übungsstunde teilnehmen. Es gilt
der gesunde Menschenverstand.
• Die Übungsstunden werden verkürzt. Beginn ist jeweils 10 Minuten später und das Ende 10 Minuten früher als gewöhnlich (Vorgabe der Stadt Bruchköbel).
• Zuschauer sind lt. Stadt Bruchköbel nicht gestattet, ebenso wenig wie Begleitpersonen.
• Jede*r Teilnehmende erhält einen zugewiesenen Bereich für die Ablage des persönlichen Equipments sowie für den Aufenthalt während Pausenzeiten
• Verstößt ein Teilnehmer gegen die Vorgaben, so kann der Übungsleiter/Verein ihn von der Sportstunde und ggf. weiteren ausschließen. Die Stadt Bruchköbel selbst kann als Hausherr bei
Nichtbeachtung der Vorgaben den Sportbetrieb einstellen und dem Verein ein Nutzungsverbot erteilen.
• Bedenken Sie: In Katar drohen bis zu 3 Jahre Gefängnis für denjenigen, der die Maskenpflicht missachtet!
Vorgaben
für Teilnehmer*innen
• Teilnehmer*innen müssen das individuelle Risiko sowie den Gesundheitszu-stand vor jeder Übungsstunde einschätzen. Verzicht auf Teilnahme bei erhöhtem Risiko, zwingender Verzicht bei akuten
Symptomen. Zur Sicherheit ist vor der ersten Übungsstunde der Arzt des Vertrauens zu konsultieren, um mit ihm abzustimmen, ob ein Kursbesuch relativ risikolos ist.
Darüber hinaus gilt der gesunde Menschenverstand
• Teilnehmer*innen sollen eigene Materialien (z.B. Matte, Handtuch) mitbringen, kein Austausch von Materialien untereinander
• Teilnehmer*innen dürfen den Übungsraum erst nach Händedesinfektion und nur in Anwesenheit der*des Übungsleiters*in betreten (Mittel werden vom Verein gestellt).
• Einwilligungserklärung sowie Teilnahmebescheinigung sind mit eigenem Stift zu unterschreiben. Alternativ kann der Übungsleiter*in den Stift desinfizieren und an den nächsten Teilnehmer
reichen.
• Teilnehmer*innen müssen insbesondere auf dem Weg zum Übungsraum einen Mund- Nasen-Schutz tragen. Der Übungsleiters*in kann bei Reha-Gruppen mit Risikopatienten auch das Tragen des Mundschutzes
während der Übungsstunde im Übungsraum anordnen.
• Teilnehmer*innen müssen bereits in Sportbekleidung zum Kurs erscheinen. Es dürfen max. die Sportschuhe gewechselt werden.
• Alle Mitglieder/Kursteilnehmer/Übungsleiter, die nicht voll geimpft sind, müssen zwingend vor Kursbeginn einen aktuellen Nachweis vorlegen, dass sie gemäß § 3 CoSchuV negativ getestet sind.